ZR 4 – Anwaltsklausur

13 Apr

Ja woll ja….was war denn das bitteschön???? :o

Eigentlich kann ich mir die Schreibarbeit wieder sparen. Dem Anwaltsarbeiten lag folgender Sachverhalt zu Grunde HIER

Mandant war hier der Bauunternehmer (Beklagter). Es war wieder ein Gutachten mit den Erfolgsaussichten der Mandantenverteidigung zu erarbeiten, mit klassischer Beweisprognose und schlussendlich waren alle erforderlichen Schriftsätze/ Briefe zu fertigen.

Ja woll ja…..war das ein Mist. Auch wenn ich ausweislich des LG Lüneburg (???) gar nicht so ganz daneben getippt zu haben scheine, so ist meine Prüfung wohl nicht ganz so überzeugend. Und meine Zweckmäßigkeitserwägungen erst….ich komm vor Lachen nicht Schlaf. Von dem Zulässigkeitsproblem der Verfahrensverbindung wollen wir mal gar nicht reden. :mrgreen:

Nur noch 2!!!!

Eine Antwort zu “ZR 4 – Anwaltsklausur”

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