Geschafft

27 Aug

Heute nun war die letzte AG Stunde im verwaltungspraktischen Ausbildungsabschnittes angesetzt und wir haben sie überlebt.

Hoch die Tassen und skol! 😀

Nein heute war wieder einmal die Vertretung unseres eigentlichen AG Leiters für uns da und wie immer war es souverän.

Nun hier mein Abschlussfazit, welches auch per Schreiben an das OLG gehen wird.

Negativ fiel vor allem die Unstrukturiertheit auf. Des weiteren, dass der AG Leiter mehrmals Urlaub innerhalb der AG Stunden hatte, was zu einer fähigen (!) Vertretung durch eine Kollegin führte. Allein diese Stunden besaßen Potenzial, Lerninhalte zu vermitteln. Im Übrigen bleibt der Eindruck, nichts in der Zeit gelernt zu haben. Alle in den 4 Klausuren zu findenden Probleme wurden durch die Kand. selbst erarbeitet oder von der Vertretung angesprochen. Die 2. Klausur musste abgebrochen werden, da sie einen elementaren Fehler enthielt – eine Gesetzesnovellierung wurde gänzlich übersehen. Auch zwei weitere Klausuren wiesen Fehler auf, welche vom Klausursteller nicht beachtet/ erkannt wurden. Fazit: man bekommt das Gefühl des Desinteresses an der Ausbildung.
Die extrem unterschiedlichen (und scheinbar von Sympathie getragenen) Bewertungen stimmen nachdenklich und wirken sich auf das Gesamtbild nicht gerade positiv aus.

Die AG sollte den Schwerpunkt weniger auf das materielle Recht legen, denn dies ist bereits Inhalt des 1. Examens und man sollte von den Kand. erwarten, dass sie dies selbstständig für sich aufarbeiten. Wesentlich wichtiger sind m.E. Besonderheiten in der Tenorierung, die Zuständigkeiten und Aufgabenfelder von Ausgangs- und Widerspruchsbehörde, Problematiken und Streitigkeiten aus dem Verfahrensrecht, Verfügungstechnik. Im Wesentlichen eben Problematiken der Bescheidtechnik.
Diese Schwerpunkte kamen in der AG zu kurz bzw. sind zum Teil nicht zufrieden stellend oder gar nicht besprochen worden. Die Besprechung an Hand von Klausuren ist grundsätzlich ein guter Ansatzpunkt. Aber es wurde eben lediglich der materielle Teil besprochen, die Tenorpunkte wurden hierbei regelmäßig außen vor gelassen. Genauso wie die Verfügungstechnik bzw. die Handhabe, was im Bescheid, was im Vermerk, was in der Abgabeverfügung anzusprechen ist.

Fazit: Obwohl das Verwaltungsrecht immer zu meinen Lieblingsgebieten gehörte bzw. gehört, war die AG ernüchternd. Um im Examen zufrieden stellende Leistungen zu erbringen absolut nicht geeignet.

Leider! Ich hatte mir mehr versprochen und bin ehrlich zu tiefst enttäuscht.

3 Antworten to “Geschafft”

  1. DeserTStorM August 28, 2009 um 9:33 am #

    Hm eigentlich schade das es so gelaufen ist. Andererseits machst du nicht den Eindruck als wärst du dadurch „dumm“ geworden und hättest nichts gelernt, oder wärst nicht in der Lage auch zu lernen ohne diese Inhalte 🙂

    • kopfgedanken August 28, 2009 um 11:56 am #

      Nein, dümmer bin ich wohl nicht gerade geworden. Dennoch hatte ich mir wesentlich mehr versprochen, eben weil Verwaltungsrecht mein Liebling ist.
      Klingt pervers, was? :mrgreen:

      Aufschlussreich war die Ausbildung am Arbeitsplatz – am Verwaltungsgericht und in der oberen Luftsicherheitsbehörde. Insoweit war die Station schon interessant.

      Nur eben die AG. Hach, wie oft saß ich völlig deprimiert am Abend zu Hause und hab dem Liebsten die Ohren voll geheult.

      Naja, ich denk bis zum Examen hab ich noch ein wenig Zeit und es gibt ja auch noch Bücher und vor allem das Repititorium. Wird schon werden. 😀

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  1. » Fazit zur Verwaltungsstation | RefBlog – Ein Blog zum Rechtsreferendariat - Oktober 26, 2009

    […] gemacht habe oder in der Verwaltungsstation im Ausland war, kann ich das folgende Fazit sehr gut nachvollziehen: Im Übrigen bleibt der Eindruck, nichts in der Zeit gelernt zu haben. […]

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